Überarbeitung – 1. März 2023 – 

Sehr geehrte Mitarbeitende,
sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

mit Wirkung ab 01. März 2023 gelten an der HNO Klinik Dr. Gaertner vor dem Hintergrund
der Bestimmungen des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege folgende
Besucherregelungen, Regelungen der Maskenpflicht sowie auch der Testpflichten:


– Das Besuchsverbot wird teilweise aufgehoben und pro Patient darf ab dem ersten Tag
nach der OP zwischen 10.00–11.30 Uhr, 15.00–16.30 Uhr und 18.00–19.00 Uhr ein
Besucher empfangen werden.


– Für Besucherinnen und Besucher genügt als Testnachweis nunmehr auch ein Selbsttest,
der ohne Aufsicht höchstens 24 Stunden vor dem Besuch mit negativem Ergebnis
durchgeführt wurde. Dies ist von jedem einzelnen Besucher per Unterschrift zu
bestätigen. Für Besucher gilt darüber hinaus ohne Ausnahme die FFP2-Maskenpflicht.


– Patienten werden lediglich bei bestehender Symptomatik von der Klinik per Schnelltest
und wahlweise auch per PCR-Test auf Covid getestet.
– Für Mitarbeitende besteht keine Testpflicht.

– Für Mitarbeitende der Klinik besteht keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes.

– Für Patienten des chirurgischen Bereiches (Haus P29) gilt keine Pflicht zum Tragen

eines Mund-Nase-Schutzes.
– Für Patienten der Tagesklinik gilt weiterhin die Maskenpflicht.
– Für Mitarbeitende der übrigen Bereiche gelten die zuvor beschriebenen Regelungen des
jeweiligen Bereiches.

Details können Sie jederzeit telefonisch unter +49 89 99 89 02 0 erbitten. Weitere Informationen können Sie jederzeit vom Robert-Koch-Institut sowie von dem Referat für Gesundheit und Umwelt einsehen. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Mithilfe

Ihre HNO-Klinik Bogenhausen Dr. Gaertner GmbH