Ein (idiopathischer-) Hörsturz oder auch Ohrinfarkt ist eine plötzlich auftretende Schallempfindungsstörung. Sie ist oft einseitig und ohne erkennbare Ursache (idiopathisch). Somit sind Hörstörungen, die eine erkennbare Ursache haben, gemäß dieser Definition kein Hörsturz. Der einhergehende Hörverlust kann von geringgradig bis zur völligen Gehörlosigkeit reichen und kann alle Frequenzen betreffen oder nur auf wenige Frequenzbereiche begrenzt sein. Der Verlauf ist oft sehr unterschiedlich. Aber es ist bekannt, dass es eine relativ hohe Rate der Spontanheilung gibt.
Wir behandeln an unserer Klinik neben Tinnitus auch Hörsturz und andere Hörstörungen. Diese Beschwerden gehen oft einher und werden bei uns im therapeutischen Sinne ähnlich behandelt. Hörstörungen können von Hyperakusis bis Geräuschüberempfindlichkeit u.a.m. reichen und sind entsprechend im Behandlungsangebot integriert.